Geschäftsbericht 2018 - 2021

Geschäftsbericht für die Amtszeit vom 16. April 2018 bis 18. März 2021


Der Deutsche Kunstrat wählte in seiner Mitgliederversammlung am 16. April 2018 einstimmig Dagmar Schmidt (BBK) und Wolfgang Suttner (ADKV) zu Sprecherin bzw. Sprecher sowie als Stellvertreterin bzw. Stellvertreter Frank Michael Zeidler (Stiftung Kunstfonds) und Prof. Dr. Beate Reifenscheid-Ronnisch (ICOM).


In der Mitgliederversammlung am 16. April 2018 stand das Thema Kunst im Schulunterricht im Mittelpunkt. Der Gast Martin Klinkner, damaliger Präsident des BDK e.V. – Fachverband für Kunstpädagogik, berichtete: Insgesamt sei die Situation künstlerischer Fächer verschlechtert, Bildende Kunst darüber hinaus gegenüber der Musik auch noch im Nachteil. Es fehle an belastbarem aktuellem Datenmaterial. Sehr problematisch seien der Mangel an kunstpädagogisch qualifizierten Lehrkräften sowie die sogenannten Kontingentstunden, in denen – wenn überhaupt – Kunst von fachfremden Lehrkräften unterrichtet werde. Auch die Ausbildungssituation sei unbefriedigend. In der anschließenden Diskussion beschloss der Kunstrat, in Kooperation mit dem BDK eine gezielte Initiative zum Thema gegenüber der politischen Ebene in Bund und Ländern zu starten und hierfür eine Resolution mit Forderungen zu erarbeiten.

In dieser Sitzung wurde auch die Aufnahme des Bundesverbands Künstlernachlässe beschlossen.

In der Mitgliederversammlung am 26. September 2018 diskutierte und beschloss der Kunstrat eine Resolution zum Thema Kunstunterricht mit den Forderungen,

  • die Stundenzuteilung im Fach Kunsterziehung wieder zu erhöhen,
  • gestalterische und rezeptive Bildkompetenzen im Unterricht zu vermitteln,
  • künstlerische Strategien und Kreativität in allen Schulfächern anzuwenden bzw. einzubeziehen,
  • die Ausbildung von Kunsterzieher*innen auszubauen und zu stärken,
  • Quereinstiege von professionellen Bildenden Künstler*innen zu ermöglichen, kunstpädagogisch und kunstdidaktisch sorgfältig vorzubereiten und sie für den Schuldienst zu qualifizieren.

Als Schwerpunkte der notwendigen Reformen benannte er: 

  • Bildkompetenz vermitteln
  • Kreativität zulassen
  • Künstlerische Strategien schulen
  • Kunsterziehungsausbildung verbessern
  • Schule für alle gestalten

Diese Resolution wurde allen Bildungs- und Kultusministerien zugesandt mit der Bitte um eine Stellungnahme bzw. einen Gesprächstermin.

Das Thema Künstlernachlässe stand im Mittelpunkt der Mitgliederversammlung am 19. März 2019. Die Vorsitzende des Bundesverbands Künstlernachlässe, Prof. Dr. Gora Jain sowie Dr. Vorstandsmitglied Friederike Hauffe informierten über die Lage, die sich in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich darstellt. IN einigen seien inzwischen digitale Werkverzeichnisse aufgebaut worden. Insbesondere mangele es aber an einer Förderung von regionalen Nachlassdepots. An der Sitzung nahmen auch Vertreter*innen der Kulturstiftung der Länder teil, die zu diesem Thema in der Zeitschrift „Arsprototo“ einen Schwerpunkt planten. Das Thema soll auch im Deutschen Kunstrat weiter verfolgt werden.


Kritisiert wurde der schlechte Rücklauf aus den Länderministerien zum Thema Kunsterziehung. Nur wenige Ministerien hatten geantwortet, allein der Kultusminister Sachsen-Anhalt hatte einen Gesprächstermin angeboten, der auch von den Sprecher*innen wahrgenommen wurde.


In der Mitgliederversammlung am 25. September 2019 informierte sich der Deutschen Kunstrat über die Arbeit der Initiative Ausstellungsvergütung. Die Mitglieder diskutierten über die Forderung, im Rahmen von Ausstellungen sogenannte Ausstellungsvergütungen zu zahlen. Erwartungsgemäß forderten die Künstler*innenverbände, endlich die Gerechtigkeitslücke gegenüber anderen Kultursparten zu schließen und generell auch die Nutzung geistigen Eigentums Bildender Künstler*innen zu vergüten. Die Legitimität dieser Forderung bildkünstlerischer Urheber*innen wurde von den Vertreter*innen der Museums- und Kunstvereinsverbände zwar nicht bestritten, sie sehen aber eine dadurch bedingte Belastung des ohnehin begrenzten Etats der Ausstellungshäuser kritisch.


Auch für den Deutschen Kulturrat bedeutete die Corona Pandemie eine Zäsur. Die für den 24. März 2020 geplante Mitgliederversammlung fiel ersatzlos aus, da zu diesem Zeitpunkt alle Verbände mit Bemühungen um Unterstützung ihrer Mitglieder befasst waren.


Am 15. April 2020 forderte der Deutsche Kunstrat in einer Pressemitteilung „Kunst auf Distanz ermöglichen!“ die sukzessive Öffnung von Kunstorten. Am 20. April 2020 übermittelte er dem Deutschen Kulturrat in einer Stellungnahme die Forderungen des Deutschen Kunstrates für eine Sitzung des Kulturausschusses im Deutschen Bundestag, der für alle Kunstparten Vertreter*innen eingeladen hatte, aber nicht für die Bildende Kunst. In der Stellungnahme fordert der Kunstrat eine Nachbesserung der Bundeshilfen, die bis dahin Künstler*innen kaum erreicht hatten und in ihrer Konstruktion wenig mit ihrer Berufssituation zu tun hatten, sowie eine langfristige Förderung der kulturellen Infrastruktur.

Am 23. September 2020 konnte sich der Deutsche Kunstrat unter Beachtung der Abstandsregeln in einem Hotel-Konferenzraum sogar in einer Präsenz-Mitgliederversammlung treffen. Im Mittelpunkt stand der Austausch über die katastrophalen Folgen der Pandemie für Künstlerinnen und Künstler, Kultureinrichtungen, Ausstellungshäuser, den Kunsthandel. Diskutiert wurde auch über das zu diesem Zeitpunkt gerade beginnende Förderprogramm Neustart Kultur, für das sich die Kulturstaatsministerin Monika Grütters und der Deutsche Kulturrat, auch unterstützt vom Deutschen Kunstrat, stark engagiert hatten. BBK und Deutscher Künstlerbund berichteten über das Teilprogramm der Künstlerverbände „Neustart für Bildende Künstlerinnen und Künstler“. Die Mitglieder diskutierten zudem über Strategien zur Sicherung des Kunstbetriebs, dabei gehe es sowohl um die Sicherung künstlerischer Einkommen als auch die nachhaltige Sicherung von Kultureinrichtungen.

Am 27. Januar 2021 veröffentlichte der Kunstrat die Pressemitteilung „Kunstorte zeitnah öffnen“. Gefordert wurde „eine schrittweise Wiedereröffnung der Kunstorte, sobald die Pandemie-Bedingungen es erlauben.“ Am 2. Februar 2021 hat der Deutsche Kunstrat in einer Stellungnahme gegenüber dem Landesverband Bildende Kunst Sachsen dargelegt, dass mit der Werkdatenbank Bildende Kunst Sachsen bereits bedeutende Impulse zum Thema Künstlernachlässe gegeben wurden und eine Fortsetzung dieser Arbeit und ihre Finanzierung alternativlos sind. Schließlich wurde im Februar 2021 die Webseite des Deutschen Kunstrates einem Relaunch unterzogen.


Der Deutsche Kunstrat ist in allen Fachausschüssen und adhoc-AGs jeweils mit mehreren Mitgliedern vertreten und arbeitet dort aktiv mit. Auch im Sprecherrat beteiligen sich die Sprecher*innen des Kunstrates aktiv an allen Diskussionen, Beratungen zu Stellungnahmen und Beschlüssen und brachten jeweils die Perspektive der Bildenden Kunst ein.

Berlin, den 18. März 2021

Dagmar Schmidt (BBK), Sprecherin Wolfgang Suttner (ADKV), Sprecher